Therapieangebot | Praxis für Psychotherapie
Praxis für Psychotherapie Faßbender

Therapieangebot


Für wen?

Als approbierter psychologischer Psychotherapeut mit Kassenzulassung steht das Therapieangebot allen Patienten und Patientinnen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigten sowie Selbstzahlern offen.

Bei Privatversicherten gilt jedoch vorab zu prüfen, ob die Versicherungspolice psychotherapeutische Leistungen abdeckt.

Im Rahmen der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen können wir klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist und in welcher Form und in welchem Umfang eine Therapie sinnvoll ist.


KOSTEN

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten vollständig, sofern eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Bei privat Versicherten hängt dies von Ihrer individuellen Versicherungspolice ab. Für Selbstzahler richtet sich das Honorar nach der GOP.


THERAPIEFORMEN

Neben Einzeltherapien bietet Herr Faßbender als jahrelanger Gruppentherapeut in einer Rehabilitationsklinik in seiner Praxis auch Gruppentherapien an. Hierdurch besteht die Möglichkeit je nach Erkrankung das zu Ihnen passende Angebot zu finden, um somit den großmöglichsten Nutzen für Sie zu erzielen. Es besteht die Möglichkeit Therapie als reine Einzeltherapie, reine Gruppentherapie oder auch eine Kombination aus Gruppen- und Einzeltherapie wahrzunehmen.

Neben dem Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie finden in der Therapie suggestive Techniken (wie Entspannungsverfahren oder Imaginationsverfahren) und EMDR, eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen, ihre Anwendung. Auch diese Behandlungen werden, wie die Gruppen- und Einzeltherapien, von den Krankenkassen übernommen.


GRUNDSÄTZLICHER ABLAUF

Zunächst melden Sie sich in der Praxis per E-Mail oder telefonisch während unserer Telefonsprechzeiten mit Ihrem Anliegen bei uns. Da die telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Therapiesitzungen begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen uns eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen zu schreiben, sodass wir Sie auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten zurückrufen können.

Zu Beginn werden Sie zur sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde eingeladen. Zweck dieses Kontaktes ist, zu überprüfen ob bei Ihnen eine Indikation für Richtlinienpsychotherapie besteht. Eine Therapiestunde im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Anschließend können Sie in die Warteliste aufgenommen werden.

Alternativ können Sie auch beim Erstkontakt in die Warteliste aufgenommen werden und Sie kommen erst zur Sprechstunde, sobald sich ein offener Therapieplatz anbahnt.

Sobald ein Therapieplatz frei wird, kontaktieren wir Sie entsprechend der Warteliste. In bis zu 4 Sitzungen können wir entscheiden, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Anschließend wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Psychotherapie gestellt. Je nach Bedarf können 12 bis maximal 100 Therapiesitzungen in teilweise mehreren Schritten beantragt werden.